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Kanzleischließzeiten
Die Kanzlei bleibt vom 19. Dezember 2022 bis 2. Januar 2023 geschlossen.

Telefonische Erreichbarkeit
Die Kanzlei ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 – 12 Uhr telefonisch erreichbar. Unterlagen können weiterhin Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 17 Uhr und am Freitag in der Zeit von 9 - 12 Uhr persönlich abgegeben werden.

Steuererklärungen 2020
Bis zum 31. Oktober 2022 (Kapitalgesellschaften bis zum 30.04.2022) müssen alle für den Jahresabschluss und die Steuererklärungen 2021 erforderlichen Unterlagen in der Kanzlei vorliegen, damit eine termingerechte Bearbeitung erfolgen kann.

Die Übermittlung der Steuererklärungen erfolgt bei allen Überschuss- und Gewinneinkunftsarten elektronisch. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Übersendung erst nach Vorliegen der von Ihnen unterschriebenen Erklärungen in der Kanzlei erfolgen wird.

E-Bilanz
Für buchführungspflichtige Mandanten ist zu beachten, dass der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) seit 2012 nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln ist (E-Bilanz).
Diese Verpflichtung übernehme ich für Sie. Die Steuerbilanz mit allen erforderlichen Anlagen wird via ADDISON-Rechenzentrum ab Abschlussdatum 2012 an Ihr zuständiges Finanzamt übermittelt werden.

Fahrtenbuch
Eine durch Software erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Änderungen an den Daten nach der Funktionsweise der Software technisch ausgeschlossen sind oder zumindest dokumentiert und offengelegt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist ein elektronisches Fahrtenbuch nicht geeignet, den fortlaufenden und lückenlosen Charakter der Angaben zu belegen. (BFH, Urteil v. 16.11.2005, FG Münster, Urteil vom 4.2.2010)

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